Letzte Beiträge und Veröffentlichungen
- Ist die Demokratie gefährdet?
- (K)eine Böllerverbotszone in der Stadt Mainz
- Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist verfassungswidrig und nichtig
- Ist die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit geltendem Verfassungsrecht vereinbar?
- „Corona-Spaziergänge“
- Bundesverfassungsgerichtspräsident Harbarth und die Befangenheit
- Corona-Warnapp und Datenschutz
- Quarantänegebot in Corona-Zeiten
- Der Schutz des Lebens im Spannungsfeld von Grundrechten während der Corona-Krise
- Corona wird die demokratische Ordnung nicht schwächen
Ist die Demokratie gefährdet?
Seit längerer Zeit wird öffentlich diskutiert, ob die Demokratie angesichts des Erstarkens der AfD in Deutschland gefährdet ist.
Ich schicke voraus, dass ich in der Vergangenheit niemals die AfD gewählt habe und dies auch in Zukunft nicht vorhabe.
Die Ausgangsfrage beantworte ich mit einem klaren „Nein“. Die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland ist nicht gefährdet. Sie ist und bleibt äußerst stabil.
Diesen Befund begründe ich wie folgt:
(K)eine Böllerverbotszone in der Stadt Mainz
In der Stadt Mainz wurde zu Silvester 2023 über ein sogenanntes Böllerverbot diskutiert.
Manche Städte in Deutschland, wie z.B. Frankfurt und Elmshorn, haben Verbotszonen eingerichtet, in denen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden durften.
Dies wurde mit § 23 I der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz begründet. Hiernach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an besonderes brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist verfassungswidrig und nichtig
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. November 2023 (Az.: 2 BvF 1/22) geurteilt, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 III, Art. 110 II und Art. 115 II Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist.
Antragstellerin war die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie wendete sich gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 . Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den Energie- und Klimafonds (EKF), ein unselbständiges Sondervermögen des Bundes, für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Die Zuführung erfolgte im Februar 2022, also rückwirkend, für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021 . Der EKF wurde zwischenzeitlich in Klima- und Transformationsfonds (KTF) umbenannt.
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Ist die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit geltendem Verfassungsrecht vereinbar?
Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) novellieren. Der CO2-Ausstoß soll bis zum Jahr 2045 auf Null abgesenkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen ab dem Jahr 2024 neu installierende Heizungsanlagen in Privatimmobilien mit mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Ausnahmen soll es für öffentliche Gebäude und für Hauseigentümer über 80 Lebensjahre geben. Diese sollen hiervon verschont bleiben.
Fraglich ist, ob diese Maßnahmen, so sie denn Gesetzeskraft erlangen sollten, verfassungsgemäß seien.
„Corona-Spaziergänge“
In vielen Städten Deutschlands finden vorzugsweise montags „Spaziergänge“ von Bürgern statt. Hierbei handelt es sich vorwiegend um kritisch gegen staatliche Coronamaßnahmen eingestellte Personen.
Sind diese „Spaziergänge“ verfassungsrechtlich erlaubt?
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